Änderung des Tabaksteuergesetzes
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Änderung des Tabaksteuergesetzes
Sehr geehrter Herr Bundesrat, sehr geehrte Damen und Herren
Mit Schreiben vom 17. Dezember 2021 haben Sie uns eingeladen, zur obengenannten Gesetzesänderung Stellung zu nehmen.
Wir begrüssen die vorgeschlagenen Änderungen und verzichten deshalb auf Anträge. Wir danken Ihnen für die Gelegenheit zur Stellungnahme.
Details siehe Download.
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Typ | Titel | Bearbeitet |
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Antwort an den Bund | 25.03.2022 |