Navigieren auf Kanton Zug

Änderung Gesetz über den Entschädigungsfonds für Tierverluste und Aufhebung Gesetz betreffend Entschädigung für ungeniessbares Fleisch bei Rindviehhaltung

22. August 2011

Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 17. Mai 2011 den Entwurf zu einer Änderung des Gesetzes über den Entschädigungsfonds für Tierverluste und die Aufhebung des Gesetzes betreffend Entschädigung für ungeniessbares Fleisch bei Rindviehhaltung in erster Lesung verabschiedet. Die Massnahmen dienen dazu, den Bestand des Entschädigungsfonds für Tierverluste langfristig zu sichern. Mit der Revision will der Regierungsrat neu zudem die Rechtsgrundlagen schaffen, um künftig aus dem Fonds auch Schäden abgelten zu können, die auf staatliche Seuchenpräventionsmassnahmen zurückzuführen sind. Der Regierungsrat hat die Gesundheitsdirektion beauftragt, bei den im Kanton vertretenen Parteien und beim Zuger Bauernverband das Vernehmlassungsverfahren durchzuführen.
Gesundheitsdirektion/Direktionssekretariat
 

Kontakt:

Gabriel Schwegler
Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Neugasse 2
6301 Zug
info.vea@zg.ch
 

Weitere Informationen

hidden placeholder

behoerden

Fusszeile

Deutsch