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Änderung von Artikel 8 des Energiegesetzes

Antwort an den Bund

Sehr geehrter Herr Frey
Sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 20. Oktober 2010 hat uns Ihr Departementsvorsteher den Vorschlag für eine Änderung von Art. 8 des Energiegesetzes zur Vernehmlassung unterbreitet. Wir nehmen diese Gelegenheit gerne wahr und stellen folgenden

Antrag:

Der Vorentwurf zur Änderung von Art. 8 des Energiegesetzes (EnG) sei weiter zu bearbeiten und insbesondere mit den Art. 2, 17 und 20 des Energiegesetzes abzustimmen.

 

Begründung siehe Downolad.

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