Änderungen der Verordnung 1 und 2 zum Arbeitsgesetz
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF
Sehr geehrter Herr Bundespräsident, sehr geehrte Damen und Herren
Mit Schreiben vom 29. März 2021 haben Sie den Kanton Zug eingeladen, zu den Änderungen der Verordnung 1 und 2 zum Arbeitsgesetz Stellung zu nehmen. Der Regierungsrat des Kantons Zug hat die Volkswirtschaftsdirektion mit der direkten Erledigung beauftragt.
Allgemein
Wir begrüssen grundsätzlich Bestimmungen, die den Vollzug bei gleichbleibendem oder sogar besserem Schutz der Arbeitnehmer vereinfachen.
Anträge und Begründungen siehe Download.
Download
Typ | Titel | Bearbeitet |
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Antwort an den Bund | 07.07.2021 |