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Änderungen der Verordnung 1 und 2 zum Arbeitsgesetz

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF

Sehr geehrter Herr Bundespräsident, sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 29. März 2021 haben Sie den Kanton Zug eingeladen, zu den Änderungen der Verordnung 1 und 2 zum Arbeitsgesetz Stellung zu nehmen. Der Regierungsrat des Kantons Zug hat die Volkswirtschaftsdirektion mit der direkten Erledigung beauftragt.

Allgemein

Wir begrüssen grundsätzlich Bestimmungen, die den Vollzug bei gleichbleibendem oder sogar besserem Schutz der Arbeitnehmer vereinfachen.

Anträge und Begründungen siehe Download.

 

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Typ Titel Bearbeitet
Antwort an den Bund 07.07.2021

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