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Anhörung zu den definitiven NFA-Zahlen 2009

Antwort an die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und -direktoren (FDK)

Anhörung zu den definitiven NFA-Zahlen 2009

Sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 30. Juni 2008 haben Sie uns zur Anhörung betreffend den definitiven NFA-Zahlen 2009 eingeladen. Gerne nehmen wir wie folgt Stellung:

1. Berechnungen 2009
Die uns zur Verfügung stehenden Basisdaten für den Ressourcenausgleich 2009 haben wir im Vergleich zu unseren internen Statistiken und anhand einzelner Stichproben geprüft und für in Ordnung befunden. Soweit für uns ersichtlich hat die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV), Abteilung Statistik, die von uns gelieferten Basisdaten übernommen. Zudem hatte die Eidgenössische Finanzkontrolle bei ihrem einwöchigen Besuch in Zug im Frühjahr 2008 keine Fehler in den Basisdaten gefunden und uns bestätigt, dass unsere Datenextrakte verlässlich sind.

Bei der Überprüfung, ob bzw. wie die von der ESTV, Abteilung Statistik, kontrollierten und al-lenfalls bearbeiteten Basisdaten an die Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV) zur Berech-nung des Ressourcenpotenzials 2009 weitergeliefert wurden, tauchten jedoch bei den juristi-schen Personen Abweichungen in Höhe von einigen wenigen Millionen Franken im Verhältnis zu unseren Daten auf. Angesichts der bei einer Gesamtsumme 2005 von total 7.5 Milliarden Franken nicht NFA-relevanten Differenzen und des erheblichen Aufwandes haben wir auf die weitere Verfolgung dieser Abweichungen verzichtet. Dennoch sind wir der Ansicht, dass die Nachvollziehbarkeit der einzelnen Schritte verbessert werden muss.

Antrag 1
Wir beantragen, dass ein für die Kantone transparentes Verfahren für die Behandlung der Basisdaten bei der ESTV, Abteilung Statistik, etabliert wird, das von der Eidgenössi-schen Finanzkontrolle und den Kantonen überprüft werden kann.

2. Rückwirkende Korrektur eines Berechnungsfehlers
Es ist bedauerlich, dass bereits im ersten Jahr nach Inkrafttreten der NFA bei der Berechnung des Finanzausgleichs ein Fehler aufgetreten ist, der für einen Kanton einen erheblichen Verlust von Finanzausgleichsmitteln zur Folge hat.

Wir stellen allerdings fest, dass auch in anderen Bereichen (z.B. Programmvereinbarungen, Rückzug der IV aus Heimwesen und Sonderpädagogik) die Umsetzung der NFA immer noch mit grossen Herausforderungen verbunden ist. Mit dem von FDK und KdK unterstützten Fest-halten am äusserst knappen Zeitplan des Inkrafttretens der NFA waren jedoch Qualitätseinbus-sen vorauszusehen und solche «Übergangsprobleme» wurden allseits bewusst in Kauf ge-nommen.

Die Behandlung fehlerhafter Ressourcenindices war im Rahmen der Erarbeitung der NFA-Erlasse von der zuständigen Projektgruppe Qualitätssicherung, vom politischen Steuerungsor-gan und der FDK verschiedentlich diskutiert worden. Der FDK-Vorstand kam dabei zu folgen-dem Schluss (Auszug Protokoll vom 11. November 2005): «Einen solchen Fall darf es nach dem geschilderten Vorverfahren gar nicht geben. Es sind ja verschiedenste Instanzen an die-ser Ressourcenindex-Festlegung beteiligt, und das aufwändige Verfahren muss gewährleisten, dass es gar keine fehlerhaften Ressourcenindices geben kann.» Somit wurde darauf verzichtet, das Vorgehen bei Vorliegen eines fehlerhaften Ressourcenindex gesetzlich zu regeln, obwohl die zuständige Projektgruppe diesen Fall thematisiert und Vorgehensvarianten vorgeschlagen hatte. Dieser eindeutige und ausdrückliche Wille von Gesetz- und Verordnungsgeber betreffend Nichtregelung von fehlerhaften Berechnungen muss zwingend berücksichtigt werden; die Mate-rialien sind eindeutig. Dies muss umso mehr gelten, als die blossen Sachverhaltsbehauptungen nicht von einer unabhängigen (gerichtlichen) Instanz überprüft werden können.

Antrag 2
Wir sind mit dem Kanton St. Gallen einig, dass es einer gesetzlichen Regelung bedarf, wie solche Fälle gehandhabt werden. Eine sofortige, rückwirkende Korrektur der Beträge aus dem Jahr 2008 lehnen wir jedoch mangels gesetzlicher Grundlage ab.


Eine isolierte Behandlung von einzelnen Umsetzungsproblemen der NFA ist aus unserer Sicht systemwidrig, da der neue Finanz- und Lastenausgleich komplex und mit vielen Interdepen-denzen behaftet ist. Gemäss Art. 46 der Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaV) gibt der Wirksamkeitsbericht Auskunft über den Vollzug des Finanzausgleichs, insbe-sondere die Beschaffung der Daten für den Ressourcen- und Lastenausgleich. In diesem Zu-sammenhang ist auch zu erwähnen, dass bei diversen Kantonen nach wie vor nur unvollstän-dige Daten vorliegen und Schätzungen und Hochrechnungen vorgenommen werden müssen. Dies ist aus unserer Sicht eine unbefriedigende Situation, die ebenfalls thematisiert werden müsste.

Aufgrund der komplexen Interdependenzen im gesamten Finanzausgleichssystem sind wir der Ansicht, dass das Vorgehen bei Berechnungsfehlern und dessen rechtliche Verankerung im Gesamtkontext des Wirksamkeitsberichts weiter behandelt und eine fundierte, geprüfte und breit abgestützte Lösung erarbeitet werden soll.

Antrag 3
Wir beantragen, dass im Rahmen des Wirksamkeitsberichtes systematisch und umfas-send geprüft wird, wo Probleme aufgetreten sind und ob im gesamten System des Fi-nanz- und Lastenausgleichs Anpassungen der Rechtsgrundlagen, der Methoden oder der Verfahren angezeigt sind.

Bis eine gesetzliche Regelung vorliegt, unterstützen wir das im Bericht der EFV zum Ressour-cen-, Lasten- und Härteausgleich 2009 vorgeschlagene Vorgehen. Demnach sollen die korri-gierten Basisdaten 2004 in die Berechnung des Ressourcenausgleichs 2009 einfliessen, ohne rückwirkende Korrektur des Ressourcenausgleichs 2008.

Die von der FDK eingesetzte Arbeitsgruppe Qualitätssicherung Ressourcenpotenzial hatte im Laufe der NFA-Projektarbeiten mehrere Varianten einer Korrektur von Fehlern diskutiert und sich mit deutlicher Mehrheit für die nun von der EFV angewandte Vorgehensvariante entschie-den (vgl. Protokoll vom 30. August 2005). In der FDK-Plenarversammlung vom 23. September 2005 wurde über dieses Vorgehen orientiert und es wurden damals keine abweichenden An-träge gestellt.

Im Übrigen sind die vorgelegten Berechnungen zu den Auswirkungen einer nachträglichen Kor-rektur des Ressourcenausgleichs 2008 für uns nicht nachvollziehbar bzw. nicht überprüfbar. Die neu festgelegten Beträge sind weiterhin mit Unsicherheiten behaftet, da niemand garantie-ren kann, dass nicht weitere Korrekturen aufgrund später festgestellter Fehler nötig werden. Wenn auch der Kanton Zug diesmal von einer Rückzahlung von rund 1.5 Mio. Franken profitie-ren würde, könnten weitere Korrekturen eine nachträgliche, unter Umständen erhebliche Mehr-belastung zur Folge haben. Das bereits komplexe System wird für alle Kantone noch unbere-chenbarer; die Rechtssicherheit und die Stabilität des neuen Finanzausgleichs ist gefährdet. Den Vorschlag der EFV erachten wir deshalb als praktikable, pragmatische Vorgehensweise.

Selbstverständlich ist es dem Bund freigestellt, dem Kanton St. Gallen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht eine Zahlung zu leisten. 

 

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