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Anhörung zu den Verordnungen zum Bundesgesetz über die Forschung am Menschen (Humanforschungsgesetz, HFG)

Antwort an den Bund

Sehr geehrter Herr Direktor
Sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 28. August 2012 bittet das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) im Rahmen des Anhörungsverfahrens um Stellungnahme zu drei Verordnungsentwürfen zum Bundesgesetz über die Forschung am Menschen (HFG): Verordnung über klinische Versuche (Humanforschungsverordnung 1 HFV 1), Verordnung über nicht als klinische Versuche geltende Projekte der Forschung am Menschen (Humanforschungsverordnung 2, HFV 2), Organisationsverordnung zum Humanforschungsgesetz (Organisationsverordnung HFG, OV-HFG). Wir danken für die Möglichkeit zur Stellungnahme und äussern uns nach Konsultation der Ethikkommission des Kantons Luzern – als für den Kanton Zug zuständige Ethikkommission – gerne wie folgt, wobei auf Ersuchen des EDI ein besonderes Augenmerk auf die Vollzugsaspekte und den entsprechenden Vorbereitungsbedarf gelegt wurde.

Details siehe Download.

 

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