Anhörung zum wirtschaftlichen Übergang der Radio Sunshine AG
Bundesamt für Kommunikation BAKOM
Sehr geehrte Frau Vizedirektorin, sehr geehrte Damen und Herren
Mit Schreiben vom 5. Oktober 2022 unterbreiten Sie uns das Gesuch um Genehmigung des wirtschaftlichen Übergangs der Radio Sunshine AG von der bisherigen Alleinaktionärin NMZ Neue Medien Zentralschweiz AG zur CH Media Holding AG zur Stellungnahme.
Unsere Stellungnahme im Rahmen der Anhörung erfolgt gestützt auf Art. 23 Abs. 2 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehnen sowie § 6 Ziff. 17 der Delegationsverordnung des Kantons Zug durch die Volkswirtschaftsdirektion.
Details siehe Download.
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Typ | Titel | Bearbeitet |
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Antwort an den Bund | 19.10.2022 |