Verordnung des WBF über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik
Sehr geehrte Damen und Herren
Mit Schreiben vom 27. Januar 2016 hat das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) die Kantonsregierungen im obengenannten Anhörungsverfahren zur Stellungnahme eingeladen. Bereits am 30. Juni 2015 hat sich der Zuger Regierungsrat ablehnend zur Verordnung des Bundesrats über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik geäussert, da er der Auffassung ist, dass parallel zum NFA die Neue Regionalpolitik (NRP) aufzuheben ist, da diese eine Wettbewerbsverzerrung unter den Kantonen zur Folge hat. Der Regierungsrat sieht keine Veranlassung, von dieser grundsätzlichen Haltung abzuweichen.
Wir stellen folgenden Hauptantrag:
Auf Steuererleichterungen bzw. temporäre Steuerbefreiungen auf Bundesebene ist zu verzichten.
Weitere Anträge und Begründungen siehe Downloads.
Downloads
Typ | Titel | Bearbeitet |
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Antwort an den Bund | 03.03.2016 | |
Beilage: Stellungnahme des Kantons Zug vom 30.6.2015 | 03.03.2016 |