Anpassung des Anhangs zur Verordnung über die Meldestelle für lebenswichtige Humanarzneimittel
Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung
Sehr geehrte Frau Schäublin
Mit Schreiben vom 5. August 2019 wurde der Kanton Zug vom Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF eingeladen, bis zum 30. September 2019 zur oben genannten Anpassung Stellung zu nehmen.
Der Bedarf, die aufgeführten Wirkstoffe in die Liste aufzunehmen, ist ausgewiesen. Der Kanton Zug verzichtet deshalb auf eine Stellungnahme.
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Typ | Titel | Bearbeitet |
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Antwort an den Bund | 19.09.2019 |