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Anpassung des Anhangs zur Verordnung über die Meldestelle für lebenswichtige Humanarzneimittel

Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung

Sehr geehrte Frau Schäublin

Mit Schreiben vom 5. August 2019 wurde der Kanton Zug vom Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF eingeladen, bis zum 30. September 2019 zur oben genannten Anpassung Stellung zu nehmen.

Der Bedarf, die aufgeführten Wirkstoffe in die Liste aufzunehmen, ist ausgewiesen. Der Kanton Zug verzichtet deshalb auf eine Stellungnahme.

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Typ Titel Bearbeitet
Antwort an den Bund 19.09.2019

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