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Anpassung kantonaler Richtplan 19/1: Kapitel Wald, Gewässer, Abbau Steine und Erden

8. Oktober 2019

Die Baudirektion des Kantons Zug passt verschiedene Kapitel des kantonalen Richtplans an. Konkret geht es um die Einführung der statischen Waldgrenze, die Definition des Gewässerraums und um die Festsetzung des Abbaugebiets Hatwil/Hubletzen. Die Bevölkerung ist eingeladen, sich zum Entwurf der Baudirektion zu äussern.

Baudirektion/Amt für Raum und Verkehr

Link zur Vorlage: https://www.zg.ch/richtplan

Kontakt:

Amt für Raum und Verkehr
René Hutter
Aabachstrasse 5, 6300 Zug

 

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Typ Titel Bearbeitet
Raumplanerischer Bericht inkl. Synopse 26.07.2019
Schreiben an die Vernehmlassungsadressaten inkl. Verteiler 26.07.2019

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