Anpassung kantonaler Richtplan 19/1: Kapitel Wald, Gewässer, Abbau Steine und Erden
8. Oktober 2019
Die Baudirektion des Kantons Zug passt verschiedene Kapitel des kantonalen Richtplans an. Konkret geht es um die Einführung der statischen Waldgrenze, die Definition des Gewässerraums und um die Festsetzung des Abbaugebiets Hatwil/Hubletzen. Die Bevölkerung ist eingeladen, sich zum Entwurf der Baudirektion zu äussern.
Baudirektion/Amt für Raum und Verkehr
Link zur Vorlage: https://www.zg.ch/richtplan
Kontakt:
Amt für Raum und Verkehr
René Hutter
Aabachstrasse 5, 6300 Zug
Tel.: 041 728 54 80
E-Mail: info.arv@zg.ch
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Typ | Titel | Bearbeitet |
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Raumplanerischer Bericht inkl. Synopse | 26.07.2019 | |
Schreiben an die Vernehmlassungsadressaten inkl. Verteiler | 26.07.2019 |