Ausbauschritt der Bahninfrastruktur 2030/35
Sehr geehrte Frau Bundespräsidentin
Mit Schreiben vom 29. September 2017 haben Sie die Kantonsregierungen im obgenannten Vernehmlassungsverfahren zur Stellungnahme eingeladen. Gerne lassen wir uns wie folgt vernehmen:
Anträge
Antrag 1:
Der Ausbauschritt 2035 (11,5 Mia. Franken) sei zu realisieren.
Eventualantrag 1a:
Sofern nur der Ausbauschritt 2030 (7 Mia. Franken) beschlossen wird, sei dieser mit dem Zimmerberg Basistunnel (ZBT II) (Kapazitätsausbau Personenverkehr Luzern–Zug–Zürich) zu ergänzen.
Antrag 2:
Die Projektierungsarbeiten am ZBT II sind unverzüglich aufzunehmen und der Bau so rasch wie möglich zu realisieren.
Antrag 3:
Im Art. 1 Ziffer 2 Buchstabe i des Bundesbeschlusses über den Ausbauschritt 2035 der Eisenbahninfrastruktur soll das Projekt ZBT II wie folgt erwähnt werden:
Luzern–Zug–Zürich (Zimmerberg-Basistunnel II): Kapazitätsausbau Personenverkehr
Antrag 4:
Der Infrastrukturbedarf im Kanton Zug für den Ausbauschritt 2035 ist kritisch zu hinterfragen und zu optimieren, ohne das bestehende Stadtbahnangebot zu verdrängen.
Antrag 5:
In der Botschaft ist die sofortige Sanierung der Stammlinie zwischen Horgen Oberdorf und Sihlbrugg mittels eines Sanierungstunnels vorzusehen.
Begründungen siehe Download.
Download
Typ | Titel | Bearbeitet |
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Antwort an den Bund | 28.11.2017 |