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Ausbauschritt der Bahninfrastruktur 2030/35

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK

Sehr geehrte Frau Bundespräsidentin

Mit Schreiben vom 29. September 2017 haben Sie die Kantonsregierungen im obgenannten Vernehmlassungsverfahren zur Stellungnahme eingeladen. Gerne lassen wir uns wie folgt vernehmen:

Anträge

Antrag 1:

Der Ausbauschritt 2035 (11,5 Mia. Franken) sei zu realisieren.

Eventualantrag 1a:

Sofern nur der Ausbauschritt 2030 (7 Mia. Franken) beschlossen wird, sei dieser mit dem Zimmerberg Basistunnel (ZBT II) (Kapazitätsausbau Personenverkehr Luzern–Zug–Zürich) zu ergänzen.

Antrag 2:

Die Projektierungsarbeiten am ZBT II sind unverzüglich aufzunehmen und der Bau so rasch wie möglich zu realisieren.

Antrag 3:

Im Art. 1 Ziffer 2 Buchstabe i des Bundesbeschlusses über den Ausbauschritt 2035 der Eisenbahninfrastruktur soll das Projekt ZBT II wie folgt erwähnt werden:

Luzern–Zug–Zürich (Zimmerberg-Basistunnel II): Kapazitätsausbau Personenverkehr

Antrag 4:

Der Infrastrukturbedarf im Kanton Zug für den Ausbauschritt 2035 ist kritisch zu hinterfragen und zu optimieren, ohne das bestehende Stadtbahnangebot zu verdrängen.

Antrag 5:

In der Botschaft ist die sofortige Sanierung der Stammlinie zwischen Horgen Oberdorf und Sihlbrugg mittels eines Sanierungstunnels vorzusehen.

Begründungen siehe Download.

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Typ Titel Bearbeitet
Antwort an den Bund 28.11.2017

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