Ausführungsbestimmungen zur Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (Weiterentwicklung IV)
Sehr geehrter Herr Bundesrat Berset, sehr geehrte Damen und Herren
Mit Schreiben vom 4. Dezember 2020 haben Sie uns eingeladen, zur oben genannten Verordnungsänderung Stellung zu nehmen. Dafür danken wir Ihnen bestens und erlauben uns die folgenden Ausführungen:
I. Allgemeine Bemerkungen
Die Anpassungen der Verordnung über die Invalidenversicherung (IVV, SR 831.201) sind aufgrund der Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG, SR 831.20) im Rahmen der Weiterentwicklung der IV erforderlich.
Wir begrüssen grundsätzlich die Stossrichtung der Revision, welche einen Schwerpunkt auf die Eingliederung von jungen Menschen in den Arbeitsmarkt legt. Positiv hervorzuheben ist aus unserer Sicht auch, dass die Benachteiligung von Teilzeiterwerbenden bei der Berechnung einer Rente beseitigt und die Nachtpauschale beim Assistenzbeitrag erhöht werden soll. Gleichzeitig ist darauf zu achten, dass die detaillierten Regelungen den Vollzug nicht behindern.
Details siehe Download.
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Typ | Titel | Bearbeitet |
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Antwort an den Bund | 24.03.2021 |