Ausführungsbestimmungen zur Nutzung des Einreise- und Ausreisesystems (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
Sehr geehrte Frau Bundesrätin, sehr geehrte Damen und Herren
Mit Schreiben vom 17. Februar 2021 haben Sie die Kantonsregierungen in oben genannter Angelegenheit zur Stellungnahme bis am 29. Mai 2021 eingeladen. Wir nehmen diese Gelegenheit gerne wahr. Der Regierungsrat des Kantons Zug hat die Sicherheitsdirektion mit der Einreichung einer Vernehmlassungsantwort beauftragt.
Nach Durchsicht der Vernehmlassungsunterlagen können wir Ihnen mitteilen, dass wir mit der Vorlage einverstanden sind und keine Änderungs- oder Ergänzungsanträge haben.
Details siehe Download.
Download
Typ | Titel | Bearbeitet |
---|---|---|
Antwort an den Bund | 23.04.2021 |