Ausführungsrecht (Änderung BetmKV sowie BetmVV-EDI) betreffend Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (Cannabisarzneimittel)
Bundesamt für Gesundheit BAG
Sehr geehrte Damen und Herren
Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) eröffnete am 25. August 2021 die Vernehmlassung in obgenannter Sache. Wir äussern uns zur Vorlage wie folgt:
Zur Erleichterung des Umgangs mit zulassungsbefreiten Cannabisarzneimitteln wurde im Betäubungsmittelgesetz das Verkehrsverbot für Betäubungsmittel des Wirkungstyps Cannabis zu medizinischen Zwecken aufgehoben (Änderung vom 19. März 2021). Das Heil- und Palliativpotential von Cannabisarzneimitteln soll so besser genutzt und kranken Menschen einfacher zugänglich gemacht werden.
Details siehe Download.
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Typ | Titel | Bearbeitet |
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Antwort an den Bund | 29.11.2021 |