Beitritt zum Fakultativprotokoll vom 19.12.2011 zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes vom 20.11.1989 betreffend ein Mitteilungsverfahren
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten
Sehr geehrte Frau Bundesrätin, sehr geehrter Herr Bundesrat, sehr geehrte Damen und Herren
Mit Schreiben vom 26. März 2015 haben Sie uns zur Vernehmlassung in oben genannter Angelegenheit eingeladen. Wir danken Ihnen für die Gelegenheit zur Stellungnahme und äussern uns gerne wie folgt:
Antrag
Die Schweiz soll dem Fakultativprotokoll vom 19. Dezember 2011 zur Kinderrechtskonvention beitreten.
Begründung siehe Downloads.
Downloads
Typ | Titel | Bearbeitet |
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Antwort an den Bund | 12.06.2015 |