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Bundesbeschluss über den Einsatz elektronischer Kommunikationsmittel in grenzüberschreitenden Zivilprozessen

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EPJD

Sehr geehrte Frau Bundesrätin, sehr geehrte Damen und Herren 

Mit Schreiben vom 23. November 2022 haben Sie die Kantonsregierungen eingeladen, sich bis am 9. März 2023 zur obgenannten Vorlage vernehmen zu lassen. Der Regierungsrat des Kantons Zug hat die Sicherheitsdirektion mit der direkten Erledigung der Vernehmlassung beauftragt.

Details siehe Download.

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Typ Titel Bearbeitet
Antwort an den Bund 10.03.2023

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