Bundesbeschluss über die Freigabe der Mittel ab 2015 für das Programm Agglomerationsverkehr
Sehr geehrte Damen und Herren
Bundesrätin Doris Leuthard, Vorsteherin des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), hat am 26. Juni 2013 den Entwurf des Bundesbeschlusses über die Freigabe der Mittel ab 2015 für das Programm Agglomerationsverkehr in die Vernehmlassung gegeben. Im Zentrum des vorliegenden Entwurfs zum Bundesbeschluss liegt die Mittelfreigabe für die Verbesserung der Verkehrsinfrastrukturen in Städten und Agglomerationen ab 2015. Gerne nehmen wir nachfolgend dazu Stellung mit folgenden Anträgen:
a) Anpassung der Begründung der Rückversetzung der Massnahmen M 24.01 (ARE-Code 1711.2.010, 1711.2.011 und 1711.2.012) in die Priorität C.
b) Neubeurteilung der Massnahme 1711.2.007 (Umgestaltung Zuger-/Baarerstrasse) gemäss Benchmark und Aufnahme in die beitragsberechtigten Massnahmen der A-Liste.
c) Streichen der Forderung nach Aufnahme der Mobilitätsdrehscheibe Cham gemäss Kapitel 6.2 des Prüfbericht-Entwurfs.
Begründung siehe Downloads.
Downloads
Typ | Titel | Dokumentart |
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Antwort an den Bund | Dokument |