Bundesbeschluss über die Genehmigung und Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EG betreffend Übernahme der Rückführungsrichtlinie (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)
Sehr geehrte Damen und Herren 
Mit Schreiben vom 8. Juni 2009 haben Sie die Kantonsregierungen eingeladen, bis 5. September 2009 zum Entwurf des Bundesbeschlusses über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft betreffend die Übernahme der Rückführungsrichtlinie (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) Stellung zu nehmen. Wir nehmen diese Gelegenheit gerne wahr. Unsere Vernehmlassung stützt sich auf ein verwaltungsinternes Mitberichtsverfahren. 
Antrag 
Die Übernahme der Rückführungsrichtlinie und die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen seien in derjenigen Fassung zu verabschieden, in der sie den Kantonen im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens unterbreitet wurden. 
Begründung 
Die im vorgelegten Entwurf enthaltenen Gesetzesänderungen sind in ihrer Ausgestaltung durch die Vorgaben der Rückführungsrichtlinie definiert. Es wird insbesondere begrüsst, dass im 
Asylgesetz die Mindestausreisefrist sowie das Erfordernis der Aushändigung eines Informationsblattes an Asylsuchende vorgesehen ist. 
Im Hinblick auf die Inkraftsetzung der neuen Bestimmungen sind im Kanton Zug bei der Ausarbeitung des neuen Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und des Asylgesetzes allenfalls Anpassungen notwendig. Vorab sind jedoch zwingend die angekündigten Ausführungsbestimmungen des Bundes auf Verordnungsstufe abzuwarten. 
Abschliessend bedanken wir uns für die Möglichkeit zur Stellungnahme. 
Freundliche Grüsse 
Regierungsrat des Kantons Zug
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| Typ | Titel | Dokumentart | 
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| Antwort an den Bund | Dokument |