Bundesgesetz über die Besteuerung des privaten Wohneigentums (Wohneigentumsbesteuerung); Gegenvorschlag des Bundesrates zur Volksinitiative «Sicheres Wohnen im Alter» des Schweizerischen Hauseigentümerverbands (HEV)
Sehr geehrter Herr Bundesrat
Sehr geehrte Damen und Herren
Wir nehmen Bezug auf Ihre Einladung zur Vernehmlassung vom 6. November 2009 und äussern uns dazu wie folgt:
Anträge:
Wir beantragen,
1. auf den Systemwechsel gemäss Gegenvorschlag zu verzichten und die Volksinitiative «Sicheres Wohnen im Alter» ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen (Hauptantrag),
2. bei Ablehnung unseres Hauptantrages den Systemwechsel möglichst rein auszugestalten, das heisst, dass die Schuldzinsen und die Unterhaltskosten, aber auch allfällige Kosten für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen und für denkmalpflegerische Arbeiten, nicht mehr abgezogen werden können und dass keine Sonderreglungen für bestimmte Gruppen wie z.B. für Ersterwerber eingeführt werden,
3. bei Ablehnung unseres Hauptantrages die Zweitliegenschaftssteuer so auszugestalten, dass das Veranlagungsverfahren vereinfacht und den Bedürfnissen des Hauptsteuerdomizils bei Zweitliegenschaftsbesitz angemessen Rechnung getragen wird.
Begründung siehe Download.
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Typ | Titel | Dokumentart |
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Antwort an den Bund | Dokument |