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Bundesgesetz über die Besteuerung nach dem Aufwand

Antwort an den Bund

Sehr geehrte Frau Bundesrätin
Sehr geehrte Damen und Herren

Wir nehmen Bezug auf die Einladung zur Vernehmlassung von Bundesrat Hans-Rudolf Merz vom 8. September 2010 und äussern uns dazu wie folgt:

Anträge:

Wir sind damit einverstanden, dass:

1. neu als Mindestlimite für den weltweiten Aufwand bei der direkten Bundessteuer und den kantonalen Steuern das Siebenfache des Mietwerts respektive des Eigenmietwerts oder das Dreifache des Pensionspreises für Unterkunft und Verpflegung festgelegt wird;
2. bei der direkten Bundessteuer eine minimale Bemessungsgrundlage von 400'000 Franken festgelegt wird und dass auch die Kantone einen Mindestbetrag festlegen müssen, in Bezug auf dessen Höhe sie aber frei sind;
3. die Kantone verpflichtet werden, bei der Aufwandbesteuerung die Vermögenssteuer zu berücksichtigen;
4. für Altfälle eine Übergangsfrist von 5 Jahren festgelegt wird.

Begründung siehe Download.

 

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