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Bundesgesetz über die Finanzmarktinfrastruktur (FinfraG)

Antwort an den Bund

Sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 13. Dezember 2013 haben Sie uns eingeladen, bis am 31. März 2014 zum Vorentwurf des Bundesgesetzes über die Finanzmarktinfrastruktur Stellung zu nehmen. Dafür danken wir Ihnen. Der Regierungsrat des Kantons Zug begrüsst die Vorlage grundsätzlich und unterstützt das Anliegen des Bundesrates, internationale Standards in schweizerisches Recht zu übertragen, um einen Marktausschluss des Schweizer Finanzplatzes zu verhindern. Bezüglich der Anwendbarkeit des FinfraG beziehungsweise der Voraussetzungen für Ausnahmen und Erleichterungen sowie des Schutzes der Daten des Transaktionsregisters vor dem Missbrauch durch ausländische Behörden stellen wir folgende Anträge:

1.  Die Schwellenwerte für die Kategorien der Kleinen Finanziellen und Nichtfinanziellen Gegenparteien seien vom Bundesrat in Anlehnung an die Vorgaben der European Market Infrastructure Regulation (EMIR) festzulegen.

2.  Der Bundesrat wird zur Vermeidung einer erheblichen Rechtsunsicherheit aufgefordert, so rasch als möglich über die Höhe der Schwellenwerte zu informieren.

3.  Es sei ein wirksamer Schutz vor der Zweckentfremdung der in den Transaktionsregistern enthaltenden Daten der schweizerischen Marktteilnehmerinnen und -teilnehmer durch ausländische Behörden sicherzustellen.

Begründung siehe Download.

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