Bundesgesetz über die Individualbesteuerung
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Sehr geehrte Frau Bundesrätin Keller-Sutter, sehr geehrte Damen und Herren
Mit Schreiben Ihres Amtsvorgängers vom 2. Dezember 2022 hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) das Vernehmlassungsverfahren in rubrizierter Angelegenheit eröffnet und die Kantonsregierungen zur Einreichung einer Stellungnahme bis am 16. März 2023 eingeladen.
Zur Vorlage stellen wir folgende
Anträge:
1. Die Vorlage sei zurückzuweisen.
2. Es sei eine neue Vorlage auszuarbeiten, die unter Beibehaltung der gemeinsamen Veranlagung die Heiratsstrafe bei der direkten Bundessteuer durch einfachere Lösungsansätze wie beispielsweise einem Splittingverfahren oder Tarifkorrekturen beseitigt.
Begründung siehe Download.
Download
Typ | Titel | Bearbeitet |
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Antwort an den Bund | 27.02.2023 |