Bundesgesetz über die Informationssicherheit
Sehr geehrter Herr Bundesrat
Sehr geehrte Damen und Herren
Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport hat uns mit Schreiben vom 26. März 2014 eingeladen, zu oben erwähnter Gesetzesvorlage bis 4. Juli 2014 Stellung zu nehmen. Zur Vernehmlassungsvorlage äussern wir uns wie folgt:
Wir unterstützen das Bestreben des Bundes, die Informationssicherheit zu verbessern und damit den Anforderungen einer vernetzten Informationsgesellschaft gerecht zu werden. Die vorhandenen Lücken sind zu schliessen und Schwachstellen zu beheben. Es ist auch zu begrüssen, dass der Bund eine Vorreiterrolle in der Gesetzgebung in Sachen Informationssicherheit einnimmt. Ziel muss sein, wie im Bericht unter Punkt 1.3.2.2 ausgeführt ist, ein möglichst einheitliches Sicherheitsniveau und eine möglichst einheitliche Fachdoktrin zu erreichen. Der vorliegende Gesetzesentwurf scheint uns dazu grundsätzlich geeignet.
Wir stellen aber in Frage, ob die vorgeschlagene «Opting Out»-Regelung zielführend ist, wonach jede Behörden den Erlass in ihrem Bereich selbständig vollzieht und entsprechendes Verordnungsrecht erlässt. Das Gesetz muss mehr als nur Mindeststandards festlegen, wenn die Informationssicherheit in allen angegliederten Behörden gewährleistet werden soll. Übergreifende Standards und Normen wären diesbezüglich notwendig und wichtig.
Auch die Einbindung der Kantone ist daher grundsätzlich sinnvoll. Die Auswirkungen auf die Kantone scheinen im Gesetzesentwurf und im Bericht allerdings zu wenig durchdacht.
Anträge und Begründung siehe Downloads.
Downloads
Typ | Titel | Dokumentart |
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Antwort an den Bund | Dokument |