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Bundesgesetz über die Revision der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens

Antwort an den Bund

Sehr geehrte Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf

Sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 13. Dezember 2013 hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) die Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Revision der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens eröffnet und die Kantonsregierungen aufgefordert, eine Stellungnahme zusammen mit dem ausgefüllten Fragenkatalogen einzureichen. 

Wir äussern uns zur geplanten Gesetzesrevision wie folgt:

Anträge:

  1. Wir unterstützen die geplante Revision der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens.
  2. Der Grenzbetrag für eine obligatorische nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV) bei der heutigen Grenze von 120 000 Franken Bruttolohn soll belassen werden.
  3. Es sei nochmals zu prüfen, ob die Steuerpflichtigen bei der nachträglichen ordentlichen Veranlagung auf Antrag gemäss Art. 89a DBG bzw. Art. 33b StHG zwingend bis zum Ende ihrer Quellensteuerpflicht der NOV unterliegen müssen, oder ob sie einen entsprechenden Antrag auch jedes Jahr stellen bzw. nicht stellen können. 

Begründung siehe Downloads.

 

 

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