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Bundesgesetz über die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte politisch exponierter Personen (RuVG)

Antwort an den Bund

Sehr geehrte Frau Bundesrätin

Mit Schreiben vom 24. Februar 2010 haben Sie die Kantonsregierungen eingeladen, bis 16. April 2010 zum Entwurf des Bundesgesetzes über die Rückerstattung un-rechtmässig erworbener Vermögenswerte politisch exponierter Personen (RuVG) Stellung zu nehmen. Wir nehmen diese Gelegenheit gerne wahr. Unsere Vernehm-lassung stützt sich auf ein verwaltungsinternes Mitberichtsverfahren.

Antrag

Das titelerwähnte Bundesgesetz sei so zu verabschieden, wie es den Kantonen zur Vernehmlassung unterbreitet wurde.

Begründung siehe Download.

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