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Bundesgesetz über die Steuerbefreiung von juristischen Personen mit ideellen Zwecken

Antwort an den Bund

Sehr geehrte Frau Bundesrätin

Sehr geehrte Damen und Herren

Wir nehmen Bezug auf Ihre Einladung zur Vernehmlassung vom 12. April 2013 und äussern uns dazu wie folgt:

Anträge

1.  Wir unterstützen grundsätzlich das Ziel, Vereine, die ihre Erträge und Vermögensmittel für ideelle Zwecke verwenden, bis zu einer Freigrenze von 20'000 Franken von den direkten Steuern zu befreien.

2.  Um dieses Ziel ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand zu erreichen, beantragen wir, die erste Lösungsmöglichkeit umzusetzen. D.h. die heute geltende Freigrenze für die Gewinnbesteuerung der Vereine, Stiftungen und übrigen juristischen Personen gemäss Art. 71 Abs. 2 DBG von 5'000 Franken auf 20'000 Franken zu erhöhen. Im StHG sind keine Änderungen notwendig, da gemäss Art. 129 Abs. 2 BV die Steuerfreibeträge von der Harmonisierung ausgeschlossen sind.

Begründung siehe Download.

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