Bundesgesetz über eine Teilrevision des Obligationenrechts (Verzugszins)
Antwort an den Bund
Sehr geehrte Damen und Herren
Mit Schreiben vom 23. August 2010 haben Sie uns eingeladen, zum Bundesgesetz über eine Teilrevision des Obligationenrechts (Verzugszins) Stellung zu nehmen.
Wir stellen folgenden Antrag:
Art. 104 Abs. 3 sei wie folgt zu formulieren: "Sind durch Vertrag höhere Zinsen als fünf bzw. zehn vom Hundert ….. ".
Details siehe Download.
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