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Eidgenössische Spielbankenkommission ESBK

Antwort an die Eidgenössische Spielbankenkommission ESBK

Sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 24. April 2009 haben Sie die Kantonsregierungen eingeladen, bis 15. Juni 2009 zur Änderung der Artikel 82 und 83 der Verordnung vom 24. September 2004 über Glücksspiele und Spielbanken (Spielbankenverordnung, VSBG; SR 935.521) Stellung zu nehmen. Wir nehmen diese Gelegenheit gerne wahr.

Details siehe Download.

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