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Einführung des automatischen Informationsaustauschs mit weiteren Partnerstaaten ab 2023/24

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD

Sehr geehrter Herr Bundesrat Maurer, sehr geehrte Damen und Herren 

Mit Schreiben vom 3. Dezember 2021 hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) das Vernehmlassungsverfahren in rubrizierter Angelegenheit eröffnet und die Kantonsregierungen zur Einreichung einer Stellungnahme bis am 18. März 2022 eingeladen.

Zu den geplanten Änderungen stellen wir folgenden

Antrag:

Der automatische Informationsaustausch mit den in den Vernehmlassungsunterlagen vorgesehenen Partnerstaaten sei einzuführen.

Begründung siehe Download.

 

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Typ Titel Bearbeitet
Antwort an den Bund 07.03.2022

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