Einführung des automatischen Informationsaustauschs mit weiteren Partnerstaaten ab 2023/24
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Sehr geehrter Herr Bundesrat Maurer, sehr geehrte Damen und Herren
Mit Schreiben vom 3. Dezember 2021 hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) das Vernehmlassungsverfahren in rubrizierter Angelegenheit eröffnet und die Kantonsregierungen zur Einreichung einer Stellungnahme bis am 18. März 2022 eingeladen.
Zu den geplanten Änderungen stellen wir folgenden
Antrag:
Der automatische Informationsaustausch mit den in den Vernehmlassungsunterlagen vorgesehenen Partnerstaaten sei einzuführen.
Begründung siehe Download.
Download
Typ | Titel | Bearbeitet |
---|---|---|
Antwort an den Bund | 07.03.2022 |