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Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und zum Asylgesetz (EG AuG)

16. Dezember 2011

Das geltende EG ANAG ist einer Totalrevision zu unterziehen. Im neuen EG AuG werden die für den kantonalen Vollzug vom Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) sowie vom Asylgesetz (AsylG) erforderlichen Grundlagen festgelegt. Die Kantone haben für den Vollzug die kantonalen Behörden und deren Zuständigkeiten festzulegen. Die bisherigen Zuständigkeiten haben sich bewährt und werden deshalb beibehalten. Das EG AuG sieht überdies den Nachweis von Deutschkenntnissen für das Erlangen einer Niederlassungsbewilligung vor.

Sicherheitsdirektion / Direktionssekretariat

Kontakt:
Sicherheitsdirektion
Meret Baumann
Postfach, 6301 Zug
Tel.: 041 728 50 20
E-Mail: info.sd@zg.ch

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