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Einführungsverordnung zur Verordnung des Bundes über die Erstellung elektronischer öffentlicher Urkunden und elektronischer Beglaubigungen (E-EÖBV)

1. Juli 2021

Der Regierungsrat hat die Direktion des Innern ermächtigt, den Entwurf für die neue Einführungsverordnung zur Verordnung des Bundes über die Erstellung elektronischer öffentlicher Urkunden und elektronischer Beglaubigungen (E-EÖBV) in die Vernehmlassung zu schicken. Die Einwohnergemeinden des Kantons Zug sowie der Advokatenverein des Kantons Zug sind eingeladen, bis Anfang Juli 2021 zum Erlassentwurf Stellung zu nehmen.

https://www.zg.ch/behoerden/regierungsrat/vernehmlassungen#consultations

Kontakt
Direktion des Innern
Nicole Roth
Neugasse 2, 6301 Zug
Tel.: 041 728 37 02
E-Mail: nicole.roth@zg.ch

Weitere Informationen

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