Einführungsverordnung zur Verordnung des Bundes über die Erstellung elektronischer öffentlicher Urkunden und elektronischer Beglaubigungen (E-EÖBV)
1. Juli 2021
Der Regierungsrat hat die Direktion des Innern ermächtigt, den Entwurf für die neue Einführungsverordnung zur Verordnung des Bundes über die Erstellung elektronischer öffentlicher Urkunden und elektronischer Beglaubigungen (E-EÖBV) in die Vernehmlassung zu schicken. Die Einwohnergemeinden des Kantons Zug sowie der Advokatenverein des Kantons Zug sind eingeladen, bis Anfang Juli 2021 zum Erlassentwurf Stellung zu nehmen.
https://www.zg.ch/behoerden/regierungsrat/vernehmlassungen#consultations
Kontakt
Direktion des Innern
Nicole Roth
Neugasse 2, 6301 Zug
Tel.: 041 728 37 02
E-Mail: nicole.roth@zg.ch
Downloads
Typ | Titel | Bearbeitet |
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Bericht und Antrag des Regierungsrates gemäss 1. Lesung | 07.04.2021 | |
Entwurf E-EÖBV | 07.04.2021 | |
Liste der Vernehmlassungsadressaten | 07.04.2021 | |
Schreiben an die Vernehmlassungsadressaten | 07.04.2021 |