Vernehmlassung zum Vorentwurf einer Teilrevision des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Elterliche Sorge) und des Schweizerischen Strafgesetzbuches (Art. 220)
Antwort an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement
Sehr geehrte Frau Bundesrätin
Ihr Departement hat uns am 28. Januar 2009 eingeladen, zu den beiden obgenannten Vorentwürfen Stellung zu nehmen. Wir kommen Ihrem Wunsch gerne nach.
Wir haben die uns zugestellten Unterlagen eingehend geprüft und unter der Federführung der Direktion des Innern bei den Vormundschaftsbehörden des Kantons Zug (Gemeinderäte und Bürgerräte), dem Obergericht, dem Kantonsgericht, dem Verein punkto Jugend und Kind sowie der Gleichstellungskommission ein Mitberichtsverfahren durchgeführt. Die Ergebnisse dieses Mitberichtsverfahrens sind in die vorliegende Vernehmlassung eingeflossen.
Details siehe Download.
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Typ | Titel | Dokumentart |
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Elterliche Sorge | Dokument |