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Entwurf betreffend die Verordnung über die Vermögensverwaltung im Rahmen einer Beistandschaft oder Vormundschaft (VBVV) - Stellungnahme

Antwort an den Bund

Sehr geehrte Frau Bundesrätin
Sehr geehrte Damen und Herren

Ihr Departement unterbreitete den obgenannten Entwurf zur Stellungnahme. Der Regierungsrat des Kantons Zug delegierte die Vernehmlassung an die Direktion des Innern.
Die Ziele, nach denen sich der Entwurf ausrichtet, sind richtig gesetzt. Wir erlauben uns jedoch, Ihnen einige Änderungsvorschläge zu unterbreiten und stellen die folgenden Anträge:

1. Der Verordnung wird grundsätzlich zugestimmt.

2. Es sind Anlageprofile zu definieren, statt mit Bestimmungen über Vermögenskomplexe zu arbeiten (vgl. Änderungsanträge betr. Art. 6 und 7)

3. Die Bestimmungen betr. Kompetenzen der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde zur Wahrung ihrer Aufsichtspflicht und für die Sicherstellung und Aufbewahrung der Vermögen sind griffiger zu formulieren (vgl. Änderungsanträge betr. Art , 6, 7, 8, 9).

4. Die Bestimmungen Art. 2, 4, 5, 6, 7, 8, 9 sind gemäss den nachfolgenden Ausführungen und der beiliegenden Synopse anzupassen.
 

 

Begründung siehe Download

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