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Entwurf der Verordnung über die Sicherheit von persönlichen Schutzausrüstungen (PSA-Verordnung)

Eidgenössisches Department für Wirtschaft, Bildung und Forschung, WBF

Sehr geehrter Herr Bundesrat

Mit Schreiben vom 17. Februar 2017 haben Sie den Kanton Zug im Rahmen einer Konsultation eingeladen, zum Entwurf der PSA-Verordnung Stellung zu nehmen. Der Regierungsrat des Kantons Zug hat die Volkswirtschaftsdirektion mit der direkten Erledigung beauftragt.

Anträge: Keine

Bemerkungen:

Die bisherigen Bestimmungen zu den persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) finden sich in zwei Gesetzen. Neu wird für die PSA eine eigenständige Verordnung geschaffen. Wir begrüssen, dass sich die neue PSA-Verord­nung auf das EU-Recht stützt. Sie umfasst grundsätzlich die Definitionen, die Pflichten der Wirtschaftsakteure, die Konformitätsbewertungsstellen und die Marktüberwachung. Der Erlass der PSA-Verordnung sichert die Gleichwertigkeit des Schweizer Rechts mit dem Recht der EU, welches im Rahmen der bilateralen Verträge I festgehalten wurde. Es handelt sich dabei um ein statisches Abkommen, welches die Dynamik in der EU periodisch antizipieren muss. Für die exportierenden Unternehmen ist dieses Abkommen sehr wichtig, um keine grösseren Nachteile im EU-Binnenmarkt zu erleiden.

Wir danken Ihnen für die Möglichkeit zur Stellungnahme.

Freundliche Grüsse

Volkswirtschaftsdirektion

Matthias Michel, Regierungsrat

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Typ Titel Bearbeitet
Antwort an den Bund 15.03.2017

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