Entwurf des Bundesgesetzes über die im Ausland erbrachten Sicherheitsdienstleistungen BAPS
Antwort an den Bund
Sehr geehrte Damen und Herren
Mit Schreiben vom 12. Oktober 2011 haben Sie die Kantonsregierungen eingeladen, bis zum 31. Januar 2012 zum Entwurf des Bundesgesetzes über die im Ausland erbrachten Sicherheitsdienstleistungen BAPS Stellung zu nehmen.
Der Regierungsrat des Kantons Zug stimmt dem Gesetzesentwurf sowie dessen Zielsetzung, die von der Schweiz aus im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen zu regeln, zu.
Details siehe Download.
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Typ | Titel | Dokumentart |
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