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Europaratskonvention zum Schutze von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (ETS 201)

Antwort an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement

Sehr geehrte Frau Bundesrätin

Ihr Departement hat uns am 20. April 2009 eingeladen, zu der obgenannten Europaratskonvention Stellung zu nehmen. Wir kommen Ihrem Wunsch gerne nach.

Wir haben die uns zugestellten Unterlagen eingehend geprüft und unter der Federführung der Direktion des Innern beim Obergericht, der Sicherheitsdirektion, der Direktion für Bildung und Kultur sowie bei der Fachstelle punkto Jugend und Kind ein Mitberichtsverfahren durchgeführt. Die Ergebnisse dieses Mitberichtsverfahrens sind in die vorliegende Vernehmlassung eingeflossen.

Details siehe Download.

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