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Finanzausgleich 2014 zwischen Bund und Kantonen / Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleich / Anhörung zum Bericht der Eidgenössischen Finanzverwaltung

Antwort an die Konferenz der Kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren

Sehr geehrter Herr Huber

Für die Gelegenheit, zum Bericht der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) vom 26. Juni 2013 betreffend Finanzausgleich 2014 Stellung nehmen zu können, danken wir bestens.

Anträge

  1. Der Finanzausgleich sei basierend auf den im Bericht dargestellten Daten, welche aus Sicht des Kantons Zug plausibel erscheinen, festzusetzen.
  2. Die zwei Anpassungen in der FiLaV betreffend Bevölkerungsstatistik und betreffend Rundung des Ressourcenindexes sollen gemäss Ziffer 6 des Berichts vorgenommen werden.
  3. Der Ressourcenausgleich sei bei Steuerdumping zu reduzieren.
  4. Die Gewinne der juristischen Personen seien in der aggregierten Steuerbemessungsgrundlage mit einem Faktor von 0.7 statt wie bisher 1.0 zu gewichten.

Begründung siehe Download.

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