Finanzausgleich 2015 zwischen Bund und Kantonen
Sehr geehrter Herr Huber
Für die Gelegenheit zum Bericht der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) vom 18. Juni 2014 betreffend Finanzausgleich 2015 Stellung nehmen zu können, danken wir bestens.
Anträge:
1. Es sei festzustellen, dass der Kanton Zug 68 Millionen Franken zu viel einzahlen muss, weil seine Finanzkraft aufgrund der falschen Berechnung des Ressourcenpotenzials überhöht dargestellt wird und weil aufgrund der Solidarhaftung der Beitrag des Kantons Zug übermässig steigt.
2. Wir fordern, dass die vom Kanton Zug zu zahlende Summe 2015 um 68 Millionen Franken zu reduzieren ist.
3. Die Gewinne der juristischen Personen sind ab 2015, und nicht erst ab 2016, gemäss ihrer effektiven steuerlichen Ausschöpfbarkeit im Ressourcenpotenzial zu berücksichtigen:
FiLaV Art. 19, Berechnungen Anhang 6, sei wie folgt anzupassen:
«Die Gewinne der juristischen Personen werden mit einem Faktor von 0.7 in der aggregierten Steuerbemessungsgrundlage gewichtet.»
Begründung siehe Downloads.
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Typ | Titel | Bearbeitet |
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Antwort an die Konferenz der Kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren | 14.08.2014 |