Finanzdienstleistungsverordnung (FIDLEV), Finanzinstitutsverordnung (FINIV) und Aufsichtsorganisationsverordnung (AOV)
Sehr geehrter Herr Bundesrat Maurer, sehr geehrte Damen und Herren
Mit Schreiben vom 24. Oktober 2018 haben Sie den Kanton Zug zur Vernehmlassung betreffend Finanzdienstleistungsverordnung (FIDLEV), Finanzinstitutsverordnung (FINIV) und Aufsichtsorganisationsverordnung (AOV) bis 6. Februar 2019 eingeladen. Dafür danken wir Ihnen bestens. Der Regierungsrat des Kantons Zug hat die Finanzdirektion am 30. Oktober 2018 mit der direkten Erledigung beauftragt.
Wir begrüssen grundsätzlich den Erlass der Ausführungsbestimmungen. Da es sich bei den titelerwähnten Verordnungen in erster Linie um Bestimmungen für Unternehmen und Institute der Finanzbranche und damit um technische Ausführungsbestimmungen handelt und weil aufgrund der Budgetneutralität der Vorlagen kaum mit Auswirkungen auf Bund, Kantone und Gemeinden zur rechnen ist, verzichten wir auf eine Stellungnahme.
Freundliche Grüsse
Finanzdirektion
Heinz Tännler, Regierungsrat
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Typ | Titel | Bearbeitet |
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Antwort an den Bund | 23.01.2019 |