Freizügigkeitsgesetz und Gesetz über die berufliche Vorsorge. Verminderte Garantie bei der Wahl gewisser Anlagestrategien durch den Versicherten und Massnahmen zur Sicherung von Vorsorgeguthaben bei Vernachlässigung der Unterhaltspflicht
Antwort an den Bund
Sehr geehrter Herr Bundesrat Berset
Mit Schreiben vom 25. Oktober 2012 haben Sie die Kantonsregierungen in vorstehend erwähnter Angelegenheit zur Vernehmlassung eingeladen. Wir danken Ihnen für diese Gelegenheit und nehmen zu den Revisionsentwürfen gerne wie folgt Stellung:
Anträge:
1. Hauptantrag: Die Änderung von Art. 40 des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) ist abzulehnen.
2. Eventualantrag: Sollte die Änderung von Art. 40 BVG dennoch beschlossen werden, ist dessen Abs. 1 so zu überarbeiten, dass die Voraussetzungen für eine Meldung der Kinderschutzbehörde verschärft werden.
Begründung siehe Download.
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