Fünftes Gutachten über die Schweiz im Mai 2022 des Beratenden Ausschusses für das Rahmenübereinkommen des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA
Sehr geehrte Damen und Herren
Mit E-Mail vom 2. März 2023 haben Sie die Kantonsregierungen eingeladen, sich bis am 14. April 2023 zur obgenannten Vorlage vernehmen zu lassen. Da der Kanton Zug nicht in besonderem Masse tangiert ist und im vorliegenden Gutachten nicht namentlich erwähnt wird, verzichten wir auf eine Stellungnahme. Wir bedanken uns für die Gelegenheit dazu.
Details siehe Download.
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Typ | Titel | Bearbeitet |
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Antwort an den Bund | 11.04.2023 |