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Genehmigung des Protokolls Nr. 15 zur Änderung der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK)

Bundesamt für Justiz

Sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 13. August 2014 ersuchte uns das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartment EJPD, in oben genannter Angelegenheit bis zum 13. November 2014 Stellung zu nehmen. Gestützt auf ein internes Mitberichtsverfahren nehmen wir diese Gelegenheit zur Stellungnahme gerne wahr.

Wir begrüssen grundsätzlich die Bestrebungen, die Funktionsfähigkeit des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) langfristig sicherzustellen und dessen zunehmender Überlastung entgegenzuwirken. Die vorgeschlagenen Änderungen erscheinen in diesem Sinne als durchdachte Massnahmen, jedoch wird deren Wirksamkeit abzuwarten sein. Unseres Erachtens steht der Ratifikation des Protokolls Nr. 15 nichts entgegen.

Freundliche Grüsse

Regierungsrat des Kantons Zug

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Typ Titel Bearbeitet
Antwort an den Bund 24.10.2014

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