Genehmigung des Protokolls von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile (Nagoya-Protokoll) und dessen Umsetzung (Bundesgesetz über Natur- und Heimatschutz)
Antwort an den Bund
Sehr geehrte Damen und Herren
Mit Schreiben vom 16. Mai 2012 hat uns das UVEK zur Stellungnahme zu obenerwähntem Geschäft eingeladen.
Wir stellen folgenden Antrag:
Die Umsetzung des Nagoya-Protokolls sei nicht im Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz, sondern in einem andern Rechtserlass abzuhandeln. Auf die Änderung des NHG sei zu verzichten.
Begründung siehe Download.
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