Genehmigung und Änderung der Aarhus-Konvention und Änderung des Umweltschutzgesetzes
Antwort an den Bund
Sehr geehrte Damen und Herren
Mit Schreiben vom 16. Dezember 2010 haben Sie die Vernehmlassung zur Genehmi-gung und Änderung der Aarhus-Konvention und Änderung des Umweltschutzgesetzes eröffnet. Wir bedanken uns für die Einladung zur Stellungnahme.
Mit der Vorlage soll die bereits im Juni 1998 vom Bundesrat unterzeichnete Aarhus-Konvention ratifiziert werden. Die Konvention regelt insbesondere den Zugang zu Umweltinformationen und die Beteiligung der Öffentlichkeit an Entscheidungsverfahren im Umweltbereich sowie den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten.
Details siehe Download.
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