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Genehmigung und Umsetzung des UNO-Feuerwaffenprotokolls und Änderung des Waffengesetzes

Antwort an den Bund

Sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 12. Mai 2010 laden Sie die Kantone ein, bis 2. September 2010 zur Vorlage über die Genehmigung und Umsetzung des UNO-Feuerwaffenprotokolls und über die Änderung des Waffengesetzes Stellung zu nehmen. Wir nehmen diese Gelegenheit gestützt auf ein internes Mitberichtsverfahren gerne wahr.


Antrag

Dem UNO-Feuerwaffenprotokoll soll beigetreten und der Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des UNO-Feuerwaffenprotokolls (Vorlage I) und die Anpassung des Waffengesetzes (Vorlage II) in der vorliegenden Fassung der Bundesversammlung unterbreitet werden.

Begründung siehe Download.

 

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