Gesetz betreffend den Schutz der Bevölkerung (Bevölkerungsschutzgesetz)
Regierungsrat eröffnet Vernehmlassung zum Bevölkerungsschutzgesetz
Der Kanton Zug aktualisiert seine Rechtsgrundlagen zum Schutz der Bevölkerung im Fall von Grossereignissen, Katastrophen und Notlagen. Das Gesetzesvorhaben bezweckt, die Handlungsfähigkeit der kantonalen und kommunalen Institutionen der Legislative und der Exekutive zu erhalten, wenn die üblichen Mittel und Entscheidungswege aufgrund der ausserordentlichen Dringlichkeit im Ereignisfall nicht genügen. Im Weiteren werden die kantonalen Rechtsgrundlagen an neue Bundesvorgaben anpasst. Der Regierungsrat lädt die Zuger Gemeinden, die kantonalen Parteien und weitere Kreise ein, zum Gesetzesentwurf Stellung zu nehmen. Die Vernehmlassung dauert bis 31. Mai 2018.
Kontakt:
Sicherheitsdirektion
Basil Cupa
Bahnhofstrasse 12
6300 Zug
Tel.: 041 728 50 28
E-Mail: info.sd@zg.ch
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Typ | Titel | Bearbeitet |
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Bericht und Antrag des Regierungsrats | 06.02.2018 | |
Entwurf zum Bevölkerungsschutzgesetz | 06.02.2018 | |
Liste der Vernehmlassungsadressatinnen und -adressaten | 06.02.2018 | |
Schreiben an die Vernehmlassungsadressatinnen und -adressaten | 07.02.2018 |