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Gesetz betreffend die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches für den Kanton Zug (EG ZGB) - Änderung der nachbarrechtlichen Bestimmungen

20. Oktober 2014

Der Regierungsrat hat die Direktion des Innern ermächtigt, den Entwurf zur Änderung der nachbarrechtlichen Bestimmungen im Gesetz betreffend die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches für den Kanton Zug (EG ZGB; BGS 211.1) vom 17. August 1911 in die Vernehmlassung zu schicken. Gemeinden, Parteien und alle übrigen interessierten Kreise sind eingeladen, bis 20. Oktober 2014 zu den neuen rechtlichen Grundlagen Stellung zu nehmen.

Kontakt

Direktion des Innern
Dr. Robert Brunner
Neugasse 2
6301 Zug
E-Mail:

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