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Gesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann

1. Juni 2015

Der Regierungsrat hat die Direktion des Innern ermächtigt, den Entwurf für ein Gesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann in die
Vernehmlassung zu schicken. Gemeinden, Parteien und alle übrigen interessierten Kreise sind eingeladen, bis am 1. Juni 2015 zu den neuen
rechtlichen Grundlagen Stellung zu nehmen.

Direktion der Innern/Direktionssekretariat

 

Kontakt

Direktion des Innern
Manuela Leemann
Neugasse 2
6301 Zug
Tel.: 041 728 37 15
E-Mail: manuela.leemann@zg.ch

 

 

 

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