Gesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann
1. Juni 2015
Der Regierungsrat hat die Direktion des Innern ermächtigt, den Entwurf für ein Gesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann in die
Vernehmlassung zu schicken. Gemeinden, Parteien und alle übrigen interessierten Kreise sind eingeladen, bis am 1. Juni 2015 zu den neuen
rechtlichen Grundlagen Stellung zu nehmen.
Direktion der Innern/Direktionssekretariat
Kontakt
Direktion des Innern
Manuela Leemann
Neugasse 2
6301 Zug
Tel.: 041 728 37 15
E-Mail: manuela.leemann@zg.ch
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Typ | Titel | Bearbeitet |
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Bericht und Antrag des Regierungsrates vom 3. März 2015 | 05.03.2015 | |
Erlassentwurf | 05.03.2015 | |
Liste der Vernehmlassungsadressatinnen und -adressaten | 05.03.2015 | |
Schreiben an die Vernehmlassungsadressatinnen und -adressaten | 05.03.2015 |