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Gesetz über die Haltung von Hunden (Hundegesetz; HuG)

31. März 2014

Im Zentrum des kantonalen Hundegesetzes stehen der gesellschaftlich verträgliche Umgang mit Hunden, die Haltung von Hunden im Einklang mit dem Natur- und Artenschutz sowie der Umgang mit Hunden mit hohem Gefährdungspotential. Ein wichtiger Aspekt des Gesetzes ist die Eigenverantwortung der Hundehalterinnen und Hundehalter. Geregelt werden aber auch Bestimmungen hinsichtlich der Leinenpflicht, das Vorgehen bei streunenden Hunden, die Aufgaben des Veterinärdienstes sowie Mitwirkungs- und Auskunftspflichten. Auf ein Verbot bestimmter Rassen wurde verzichtet.

 Der Regierungsrat hat die Sicherheitsdirektion beauftragt, das Hundegesetz in die Vernehmlassung zu schicken. Gemeinden, Parteien und alle übrigen interessierten Kreise sind eingeladen, bis 31. März 2014 Stellung zu nehmen.

Kontakt:
Sicherheitsdirektion
Bettina Platipodis
Aabachstrasse 1, 6300 Zug

Tel.: 041 728 50 45
E-Mail: info.sd@zg.ch

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