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Gesetz über die kantonale Statistik (Statistikgesetz)

30. Juni 2015

Die Bedeutung der kantonalen Statistik wächst stetig. Sie trägt zur Meinungsbildung bei und dient der Politik, der Wirtschaft sowie der Bevölkerung als Entscheidungshilfe. Mit dem in erster Lesung vom Regierungsrat verabschiedeten Gesetz über die kantonale Statistik (Statistikgesetz) legt der Kanton Zug den Grundstein für eine effiziente und professionelle Zuger Statistik. Die Baudirektion ist vom Regierungsrat ermächtigt, das neue Statistikgesetz in die Vernehmlassung zu schicken. Alle Zuger Gemeinden sowie die im Kantonsrat vertretenen politischen Parteien sind eingeladen, bis Ende Juni 2015 zur ausgearbeiteten Gesetzesvorlage Stellung zu nehmen.

Baudirektion, Direktionssekretariat

 

Kontakt:

Baudirektion des Kantons Zug
Roman Wülser
Aabachstrasse 5
Postfach
6301 Zug

Tel.: 041 728 53 11

E-Mail: roman.wuelser@zg.ch oder info.bds@zg.ch

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Typ Titel Bearbeitet
Schreiben an die Vernehmlassungsadressatinnen und -adressaten 02.04.2015
Statistikgesetz; Bericht 02.04.2015
Statistikgesetz; GS 02.04.2015

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